Einleitung
Sehr geehrte Damen Feldgeschworene, sehr geehrte Herren Feldgeschworene,
es freut mich außerordentlich, hier vor der Versammlung der bayerischen Feldgeschworenen zum Thema Kulturlandschaft und Heimat, zum Thema des kulturellen Erbes allgemein sprechen zu dürfen. Umso mehr, als Sie selbst einen wichtigen Teil des kulturellen Erbes Bayern verkörpern. Denn die Tradition des Feldgeschworenenwesens in Bayern wurde am 10.11.2016 in das „Bayerische Landesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbe“ und kurz darauf am 09.12.2016 auch in das „Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes“ aufgenommen. Damit würdigten Freistaat, Bund und auch die UNESCO die mindestens auf das späte Mittelalter zurückgehende Tradition der „Siebener“ oder der Feldgeschworenen, deren Aufgabe es war, über die Einhaltung von Grundstücks- und Gemarkungsgrenzen zu wachen und damit Streit innerhalb der Dorfgemeinschaften zu vermeiden. Auch wenn heute die Aufgabe der Vermarkung bei den Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung liegt, so tragen doch die ehrenamtlichen Siebener dazu bei, ein bürgergesellschaftliches Element in eine hoheitsstaatliche Aufgabe zu bringen und damit das Vertrauen zu erhöhen. Für mich als Franke ist es natürlich auch von Bedeutung, dass der Schwerpunkt des Feldgeschworenenwesens in dieser Region liegt. Das hat wohl nicht nur die Ursache, dass es in Franken aufgrund der vorherrschenden – aber längst nicht in allen Teilregionen üblichen – Realerbteilung besonders viele Grenzen gegeben hat. Nein, es hat wohl auch damit zu tun, dass die fränkische Dorfgemeinde, die Gemein, schon in feudaler Zeit durchaus von Elementen der Selbstverwaltung geprägt war. Nicht nur die übergeordneten Gewalten prägten das Dorfleben, auch die Gemeinschaft, im Wesentlichen beschränkt auf die „Gemeindeberechtigten“, vermochte in einer Art vordemokratischer Ordnung das Zusammenleben zu bestimmen. Die Gemeindeberechtigten oder auch die „Nachbarschaft“ waren die „haushäbigen“ – ein schönes Wort des Volkskundlers Karl-Sigismund Kramer – Bauern des Ortes, Frauen und Kinder, Knechte und Mägde, aber auch der Pfarrer, der Schulmeister, der Hirte zählten nicht dazu.
Aus der Reihe der Nachbarn, der Gemeindeberechtigten bestimmte man in der Frühen Neuzeit, so etwa in Unterfranken die „geschworenen Vier“ und die „Feldgeschworenen“, auch damals schon Ehrenämter, zumeist auf Lebenszeit verliehen. Die „vier Geschworenen“ hatten die Aufsichtspflicht über das Dorf, sie kontrollierten etwa die Feuerschutzmaßnahmen, ebenso die Maße und Gewichte und sie hatten Streitigkeiten zwischen den Nachbarn zu schlichten, wegen der Häuser und Hofstätten. So was kam ja häufig vor und aus dieser Zeit mag der Spruch stammen: Einen Franken soll man sich zum Freund, aber nicht zum Nachbarn wünschen.
Siebener und ihre Grenzen
Die Aufgabe der Feldgeschworenen war im Grundsatz ähnlich, sie war halt auf die Gemeindeflur bezogen. Dorf und Flur, inner Etters und außer Etters waren zwei verschiedene Paar Stiefel, obwohl sie doch in weit größerem Maße als heute aufeinander bezogen und von einander abhängig waren. Sie hatten in erster Linie Grenzstreitigkeiten zu schlichten, aber auch die Verteilung und Nutzung der gemeindeeigenen Flächen vorzubereiten, Wege und Stege zu kontrollieren und den gemeinsamen Erntezeitpunkt festzulegen, also ein etwas größeres Bündel als heute. Untersucht man die historischen Quellen, wie dies beispielsweise für Külsheim bei Bad Windsheim für das 17. und 18. Jahrhundert geschehen ist, so kommt man zur Feststellung, dass die Siebener eine entscheidende Instanz im Dorfleben dieser Zeit waren.1
1 Kramer, Karl-Sigismund: Volksleben im Fürstentum Ansbach und seinen Nachbargebieten (1500-1800), Würzburg 1961 (= Beiträge Zur Volkstumsforschung 13), S. 57.
Allerdings – so darf man wohl sagen – wurden diese Amtshandlungen auch stärker gefeiert als heute. Jedes Rechtsgeschäft und jede Rechtshandlung hatte mit einem feierlichen Trunk und einem feierlichen Mahl bekräftigt zu werden, was gerade in Unterfranken auch in erhöhtem Weinkonsum resultierte, der sich noch heute in den alten Gemeinderechnungen nachvollziehen lässt.
Dies gilt vor allem auch – damit kommen wir nun schon einmal zum Thema der Grenzen – für den feierlichen Grenzumgang oder den Flurumritt meist in der Pfingstzeit, bei dem die wichtigsten Personen die Siebener, die Feldgeschworenen waren. Sie wurden begleitet vom Bürgermeister, möglicherweise vom Dorfgericht, meistens auch von der gesamten Nachbarschaft oder der gesamten Bürgerschaft einschließlich Schützen und Musikanten. Auch der Pfarrer war häufig dabei, vor allem bei den Flurumritten, wo man bis ins 18. Jahrhundert hinein den geistlich-religiösen Gehalt dieser Veranstaltung nicht von der weltlichen Grenzbesichtigung trennen konnte. Wichtig war auch die Teilnahme der jungen Bürgerschaft, ihr wollte man ja die Grenzen der Gemarkung zeigen, vor allem sollte sich die Jugend diese auch merken. Nach der Schultheißenordnung des ehemaligen Ansbachischen Oberamtes Uffenheim sollte die Grenzkontrolle durch „die schultheißen mit denen feldschiedern oder siebenern, dann etlichen jungen gemeindsmännern und erwachsenen knaben wenigstens alle drei jahr“. Dies geschah unter Anwendung unterschiedlicher pädagogischer Ansätze. In manchen Orten setzte man die Methode „Zuckerbrot“ ein, andernorts die Methode „Peitsche“. So wurden manchmal für die junge Generation Nüsse oder Münzen an wichtigen Grenzpunkten ausgeworfen, manchmal verankerte man die Grenze durch kräftige Watschen oder auf Fränkisch „Schelln“ im Gedächtnis der Hoferben. Besonders effektiv war wahrscheinlich auch das Stauchen der jungen Schädel auf dem Grenzstein.2 Ein altbaierisches Beispiel: In Adldorf (Vils) fand alljährlich am Pfingstmontag der Wasservogelumritt statt, der Knecht, der als letzter zu dieser Veranstaltung kam, wurde in Laub und Schilf eingewickelt und in einen Bach oder Teich geworfen.3 Solche Bräuche scheinen uralt zu sein, schon im Recht der ribuarischen Franken im 7. Jahrhundert werden bei Besitzwechsel Knaben geohrfeigt und Ohren verdreht.4
2 Kramer, Karl-Sigismund: Grundriss einer rechtlichen Volkskunde, Göttingen 1974, S. 28.
3 Grimm, Jacob: Deutsche Grenzalterthümer (1843), In: Kleine Schriften, Berlin 1865, S. 30–74; hier S. 64.
4 „alapas donet et torcat auriculas, ut ei postmodum testimonium preabeant” Monumenta GH, Leges Tomi III Pars II Lex Ribvaria, zit. n. Simmerding, Franz X., Grenzzeichen, Grenzsteinsetzer und Grenzfrevler. Ein Beitrag zur Kultur-, Rechts- und Sozialgeschichte, Nachdr. München 1999, 43
5 Mößner, Otto: Der Pfofelder Flurumritt, In: Bayerland, 37 (1926), S. 408–410; Kramer, Volksleben im Fürstentum Ansbach und seinen Nachbargebieten (1500-1800) (wie Anm. 1), S. 70.
6 Kramer, Karl-Sigismund: Bauern und Bürger im nachmittelalterlichen Unterfranken, Würzburg 1957 (= Veröffentlichungen Der Gesellschaft Für Fränkische Geschichte : Reihe IX, Darstellungen Aus Der Fränkischen Geschichte bD 12.
7 Kramer, Grundriss einer rechtlichen Volkskunde (wie Anm. 2), S. 28.
In vielen Fällen wurde auch an bestimmten Punkten von Feuerwaffen Gebrauch gemacht, das war vielleicht eher gegen die Nachbarn gerichtet, um anzudeuten, dass man auch gewillt sei, seine Grenzen notfalls mit Gewalt zu verteidigen. In Mittelfranken wurden solche Grenzumgänge eher mit weniger Personen und in bescheideneren Formen durchgeführt, vielleicht mit Ausnahme von Pfofeld, wo es – mit einigen Unterbrechungen – bis heute einen alle zwölf Jahre stattfindenden Flurumritt unter Beteiiligung der ganzen Dorfgemeinschaft gibt, zuletzt 2009.5 In Unterfranken waren solche feierliche Veranstaltungen dagegen eher die Regel. Am Ende des Umgangs oder des Umritts musste jedenfalls immer eine festliche Mahlzeit stehen, entweder draußen in der Flur an traditioneller Stelle oder aber nach der Rückkehr ins Dorf im Rathaus oder in der Gemeindeschenke.6 Da konnte es durchaus feucht-fröhlich zugehen, wie beim Grenzumgang 1753 in Kleinochsenfurt am Main. Die 300 Liter Wein, die getrunken wurden, waren der Herrschaft etwas zuviel. Auf die Beschwerde wegen Verschwendung antwortete der Bürgermeister: „Ist der Wein für ein ehrbar Gericht, Geschworene, junge Bürger, Ausschüsser und junge Knaben abgeben und wirklich genossen worden.“7
Möglicherweise gehen all diese grenzsichernden Umgänge auf sagenhafte mittelalterliche Überlieferungen zurück, nach welchen eine erste Festlegung der Grenzen durch Umschreiten, Umreiten oder gar Umpflügen eines bestimmten Gebietes erfolgte. Manchmal sagt auch die Legende, dass einem Siedler soviel Land gegeben wurde, wie er in einer bestimmten Zeit umreiten konnte.8 Solche Überlieferungen gibt es nicht nur für Gemarkungen, sondern für Herrschaftsgebiete aller Art. Hier sei auf das Kloster Zwettl im niederösterreichischen Waldviertel verwiesen, gerade weil wir dort mit der sogenannten „Bärenhaut“ eine mittelalterliche zeichnerische Darstellung eines solchen Vorgangs haben. Die Zeichnung vom Beginn des 14. Jahrhunderts zeigt den Kuenringer Hadmar I. als Stifter des Gebietes und den Gründungsabt Hermann beim Umritt um den neuen Klosterbezirk, der am Neujahrstag 1138 stattgefunden haben soll.
8 Ebd., S. 29.

Noch viel älter ist die Umschreitung der Würzburger Mark von 779, die uns in lateinischer und althochdeutscher Sprache überliefert ist. Letztere ist zusammen mit der zwei Jahre älteren Grenzbeschreibung von Hammelburg die älteste schriftliche Überlieferung rechtlichen Inhalts mit Toponymen (Ortsnamen, Ortsbezeichnungen) deutscher Sprache.9 Ganz wenige, in der Landschaft wahrnehmbare Reste dieser ältesten beschriebenen Grenze Deutschlands sind heute noch in der Landschaft sichtbar, wir werden darauf zurückkommen.
9 Nomayo, Stephanie: Markbeschreibung, Landwehr und Gemarkungsgrenze Höchberg, In: Höchberger Lesebuch, hrsg. v. Helmut Siedler, Höchberg 1998, S. 68–76; hier S. 69.
Neben dieser äußeren Grenze, der Gemarkungsgrenze, um die sich die Siebener heute noch kümmern, gab es im Mittelalter und der Frühen Neuzeit noch eine zweite, die für das damalige Dorfleben fast von ebenso großer Bedeutung war und die ebenfalls ins Aufgabenfeld der Siebener fiel. Dies war die Grenze zwischen Dorf und Flur, der in Süddeutschland häufig sogenannte „Etter“. Sie ist heute weitgehend aus unserem Blickfeld verschwunden.
Neben diesen beiden wichtigsten Grenzen für das historische Dorf gab es aber viele weitere, die engste ist die von der durch die Dachtraufe gezogenen Linie um das Haus, dann folgt der Zaun oder der Graben um den Hof.10 Dann folgt die Einteilung der Flur in einzelne, den Hofinhabern zugewiesene Parzellen, ähnlich wichtig waren aber auch die Grenzen unterschiedlicher Landnutzungen, wie die Trennung von Feld zu Wald, von den Feldstücken der Bauern zu den Gemeindebesitzungen und zum Ödland, aber auch die wandernden Grenzen der Dreifelderwirtschaft von Winterfeld, Sommerfeld und Brache, alle unter Aufsicht der Siebener.
10 Irsigler, Franz: Der Einfluß politischer Grenzen auf die Siedlungs- und Kulturlandschaftsentwicklung, In: Siedlungsforschung: Archäologie – Geschichte – Geographie, 9 (1991), S. 9–23; hier S. 12–13.
Dazu treten die übergemeindlichen Grenzen, zu deren Kontrolle und Fixierung die Feldgeschworenen weniger herangezogen wurden: Besitz-, Herrschafts- und Gerichtsgrenzen, kirchliche und natürliche Grenzen und andere mehr. Sie alle – sowohl die örtlichen als auch die überörtlichen – hatten die Eigenschaft, sich im Lauf der Geschichte zu ändern und zu verschieben.
So sehr auf den ersten Blick der Begriff Grenze mit Besitz und Herrschaft verbunden ist, so darf doch nicht neben dieser trennenden Funktion nach außen die verbindende Funktion nach innen vergessen werden.11 Das hatte schon Jacob Grimm 1843 erkannt, wenn auch dieser Faktor erst viel später ins Bewusstsein der Öffentlichkeit trat, so spielt er doch für das Selbstverständnis der Siebener eine entscheidende Rolle: „sie [die Grenze] musz nicht blosz als trennendes, sondern zugleich als einigendes princip behandelt werden, aus welchem neben der nothwendigen scheide ein band der nachbarschaft und gemeinschaft sich entfalte“.12
11 Ebd., S. 12.
12 Grimm, Deutsche Grenzalterthümer (1843) (wie Anm. 3), S. 31.
Viele von ihnen waren markiert, so dass man sie in der Landschaft, sprich in der vom Menschen geprägten Kulturlandschaft erkennen konnte. Darum soll es uns heute gehen: was ist die Kulturlandschaft, was bedeutet eine historische vielschichtige Kulturlandschaft für unsere Heimat und welche historischen Grenzen sind in der heutigen Kulturlandschaft noch erhalten.
Heimat und Kulturlandschaft
Doch zunächst zu unseren Leitbegriffen „Heimat“ und „Kulturlandschaft“. Heimat ist einer der seit Jahren am heftigsten diskutierten Begriffe der deutschen Sprache, obwohl das Wort vergleichsweise jung ist. Bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts hinein wurde es eher im rechtlichen und geographischen Sinn gebraucht, erst danach emotional umfänglich aufgeladen. Das „Heimweh“, das diese emotionale Bindung in sich trägt, kannte unsere Sprache dagegen schon viel länger. Im Kern verweist Heimat also auf eine Beziehung zwischen Mensch und Raum, auf die gefühlsmäßige Verbundenheit mit einem Ort. Heimat scheint also einerseits ein Ort, also ein materieller Raum, andererseits aber auch ein Gefühlszustand zu sein. Es wohl so, dass diese beiden Ebenen in dem, was wir mit „Heimat“ ausdrücken wollen, miteinander verwoben sind. Einerseits die äußere, materielle Heimat, der handfeste gegenständliche Ort, andererseits die geistig-seelische Heimat, die gefühlsmäßige Verwurzelung mit diesem materiellen Raum. Damit ist Heimat – stark vereinfacht ausgedrückt – die positiv besetzte Beziehung des Menschen zum erlebten Ort oder Raum.
Zu dieser Vertrautheit mit einem Ort kommt logisch hinzu, dass es andere Orte gibt, wo sich der Mensch nicht „beheimatet“ fühlt, was dann wieder zu gedachten Grenzziehungen führt. Je homogener die Lebensverhältnisse der Menschen an einem Ort waren und sind, desto mehr Menschen können sich – vermeintlich – ihr Heimatgefühl teilen, was zu gemeinsamen Identitäten, aber eben auch wiederum zur Abgrenzung gegenüber anderen führen kann. Heimat so verstanden, kann sehr schnell missbraucht werden, sie wurde missbraucht und wir leben heute in einer Zeit, wo sie erneut als Kampfbegriff missbraucht wird. Dabei ist Heimat im Kern offen, der Mensch vermag auch neue Heimaten zu gewinnen, er muss nicht immer an einen Ort gefühlsmäßig gebunden sein, der sich ohnehin auch laufend verändert. Damit sind wir bei einem weiteren wesentlichen Gehalt des Heimatbegriffes, er wird sozusagen als Gegenpol zur dynamischen Veränderung von Gesellschaft und Raum gesehen, er steht für Bewahrung und Tradition.
Auf den Raum bezogen tut dies im Kern auch der Begriff der „Kulturlandschaft“. Er steht für kulturelle und ästhetische Werte in der Landschaft, auch für regionale Vielfalt, die sich aus vielen kleinen „Heimaten“ ergibt. Neutral betrachtet ist die Kulturlandschaft nichts anderes als die vom Menschen im Laufe der Geschichte laufend veränderte Naturlandschaft. Das beinhaltet zwangsläufig, dass die vom Menschen gestaltete Landschaft dynamisch ist, sie verändert sich laufend, wir sehen dies alle jeden Tag. Zu leicht jedoch verstellt dieser ungeheure Landschaftswandel den Blick auf die tatsächlichen, sicherlich von Region zu Region verschiedenen Verhältnisse. Ein wesentliches Merkmal der Kulturlandschaft ist das Phänomen der Beharrung. In der Kulturlandschaft kommen viele Zeitschichten nebeneinander und miteinander verwoben vor. Und gerade die älteren, verlässlichen und konstanten Elemente und Strukturen in der Kulturlandschaft sind es, die Heimat erzeugen können. Einigen wir uns zunächst einmal darauf, dass Kulturlandschaft eine Umschreibung des positiven Inhaltes der räumlich-materiellen Komponente von Heimat sein könnte.
Dennoch darf man die Kulturlandschaft als Heimat, regionale Eigenart keinesfalls als etwas unveränderlich Statisches sehen, denn auch Kulturlandschaften besaßen schon immer die Fähigkeit zur Aufnahme neuer Impulse und zur Einpassung von außen kommenden Elementen und Denkweisen – auch im weltweiten Maßstab schon vor der Entdeckung der Globalisierung. Zur Funktionsfähigkeit von Heimat scheint zu gehören, dass dieser Wandel langsam erfolgt, anderseits bezieht das Thema Heimat seine Wirkmächtigkeit gerade auch aus der Verlusterfahrung, die entsteht, wenn sich der Mensch aus dem heimatlichen Raum entfernt, erst recht, wenn er sich entfernen muss, oder wenn sich der heimatliche Raum durch radikalen Umbau vom Menschen entfernt.
Wie wir alle wissen, vollzieht sich der landschaftliche Umbau in Bayern in unterschiedlichen Geschwindigkeiten. Ballungsräume und periphere ländliche Räume entwickeln sich auch in dieser Hinsicht auseinander. Dennoch stecken in diesen vermeintlich so unterschiedlichen Kulturlandschaften immer auch Elemente und Strukturen aus vergangenen Zeiten, die landschaftliche Zeugnisse für das Leben früherer Generationen sind und daher in der Lage sind, Ankerpunkte für die Heimat zu sein. Solche Ankerpunkte möchte ich Ihnen am Beispiel historischer Grenzen nun in Beispielen vorführen. Auch Grenzen sind nicht unveränderlich, das wissen Sie als Feldgeschworene am besten. Die Flurbereinigung beispielsweise hat in einem mehr als hundertjährigem Prozess die Mehrheit aller Parzellengrenze in Bayern verändert, aus durchaus nachvollziehbaren wirtschaftlichen Gründen. Andere Grenzen wurden in Ihrer Bedeutung und damit auch in ihrer landschaftswirksamen Ausgestaltung verändert, das beste Beispiel ist die Grenze zu den Nachbarn Bayerns, die dem damaligen Ostblock angehören mussten, hier hat sich eine starre befestigte Grenze in kürzester Zeit zum einem „Grünen Band“ geändert, dessen auffälligste Kennzeichen oft die Grenzsteine sind, die dort meist schon seit Jahrhunderten standen.
Historische Grenzen in der heutigen Kulturlandschaft
Grenzen konnten durch natürliche Elemente in der Landschaft definiert werden, etwa durch Quellen, Bäche, Flüsse, Höhenzüge mit ihren Wasserscheiden oder auch – wenn etwa eine genaue Linie nicht festzulegen war – durch Wälder. Eigentlich sind auch das keine „natürlichen” Grenzen, sie werden erst zu solchen, nachdem sie der Mensch zu solchen gemacht hat.13
13 Rutz, Andreas: Die Beschreibung des Raums: Territoriale Grenzziehungen im Heiligen Römischen Reich, Weimar/Wien 2018, S. 118.
Grenzen konnten aber auch – und darum soll es uns gehen – durch Menschenhand bewusst, in manchen Fällen sogar unbewusst oder indirekt markiert werden. Dabei möchte ich heute gar nicht so sehr auf die bekanntesten und auch am besten dokumentierten Grenzzeichen, die Grenzsteine, eingehen. Die kennen Sie als Feldgeschworene besser als ich. Vorrangig möchte ich Ihnen etwas weniger bekannte Grenzmarkierungen vorstellen.
Die ältesten erhaltenen Grenzbeschreibungen Deutschlands stammen aus Franken. Die älteste unter ihnen ist die Grenzbeschreibung der Mark Hammelburg von 777. Anlass war der Übergang dieses bisherigen Königsgutes an das Kloster Fulda. Sie führt ganz überwiegend natürliche Grenzmarkierungen an.14 Dies waren Wasserläufe, Täler, Quellen, Klingen, wie in Unterfranken tiefe Taleinschnitte heißen, Sümpfe und Berge an. Aber die Beschreibung enthält auch schon Hinweise auf Wege, die den Grenzverlauf markierten, auf Bäume, die möglicherweise markiert waren und – besonders interessant – auf zwei „steinina houg“ und einen „marchhoug“. Ob diese steinernen Hügel natürlich waren oder eigens als Grenzmarkierung aufgeschichtet waren, lässt sich natürlich nicht mehr feststellen, unter der Bezeichnung „Markhügel“ darf man sich jedoch mit gewisser Wahrscheinlichkeit etwas Künstliches vorstellen.15 Auch die bereits erwähnte, nur zwei Jahre später entstandene Würzburger Markbeschreibung16 verwendet ähnliche Elemente. Dort wird sogar ein Stein aufgelistet, der „Moruhhestein“, der aber wahrscheinlich ein bereits vorhandener natürlicher Steinblock gewesen sein mag. Grenzsteine fehlen in allen bekannten frühmittelalterlichen Grenzbeschreibungen.,17 was allerdings nichts an der Tatsache änderte, dass etliche dieser uralten Grenzen später durch Grenzzeichen markiert wurden und heute noch als Grenzen, meist als Gemarkungsgrenzen noch erhalten sind.
14 Simmerding, Grenzzeichen, Grenzsteinsetzer und Grenzfrevler (wie Anm. 4), S. 39.
15 Ebd., S. 40.
16 Die jüngere Forschung aus sprachwissenschaftlicher Sicht zieht die bisherige Auffassung, wonach die zweite Würzburger Markbeschreibung kurz nach der ersten von 779 entstanden ist, in ZWeifel und datiert sie auf die Zeit um 1000, vgl. Beck, Wolfgang, Die Würzburger Markbeschreibungen. Aspekte einer Neubewertung, In: Sprachwissenschaft, 38/2 (2013), S. 211–226.
17 Bauer, Reinhard: Die ältesten Grenzbeschreibungen in Bayern und ihre Aussagen für Namenkunde und Geschichte, München 1988 (= Die Flurnamen Bayerns 8).
Bäume
Bäume sind zunächst natürliche Elemente der Landschaft, sie können allerdings vom Menschen bewusst an bestimmte Punkte gesetzt werden oder es können bereits bestehende Bäume als Grenzzeichen markiert werden. Auch wenn die ältere Forschung Grenzbäume schon in der Merowinger- und Karolingerzeit verbreitet sehen will, gelingen konkrete Nachweise eher selten. In der Grenzbeschreibung von Gosheim am Rande des Rieses von 793 ging ein Abschnitt usque ad magnum rubum (bis an die große Eiche), wobei in diesem Zusammenhang auch die Lache genannt wird, was in dieser Zeit nicht nur Sumpf, sondern auch „Grenzzeichen“ bedeutet.18 In der Zweiten Würzburger Markbeschreibung ist von der Rabans-Buche (Rabanes buohha) als Grenzmarkierung die Rede.19 Grenzbäume werden daher auch Lachbäume/Lochbäume, später auch Mark- oder Marchbäume und Rainbaum genannt. Spezielle Markierungen, die auf bestimmte herrschaftliche Zugehörigkeiten schließen lassen, kann man erst am Ausgang des Mittelalters nachweisen.20 So werden bei der Grenzmarkierung zwischen dem Markgraftum Brandenburg-Kulmbach und der Herrschaft derer von Wildenstein um 1500 Bäume in die zumeist mit Steinen markierte Grenzkette einbezogen. Darunter sind eine Puchen, daran ein + und drei hieb verzeichnet , oder ein fohrleine am weg stehend, darein drei hieb geschehen, eine Fichte, unter deren Wurzel man einen Stein mit einem Kreuz gelegt hat und eine Tanne, die schon ein Kreuzeichen hatte, zu der nun noch drei Hiebe kamen.21 Das waren aber keine markanten Einzelbäume, sondern solche, die im Wald im Verlauf der Grenze standen. Wenn möglich wurden aber auch weithin sichtbare, landschaftsprägende Baume einbezogen, wie in der Marckung und Rainung des Amtes Hohenberg, wo man sich auf eine grosse aichen, darein creutz gehauen sind.22 Grenzbäume sollten langlebig sein, sie konnten aber auch zu bestimmten Formen gezwungen werden. Im Raum Bamberg wurden sie manchmal gezwieselt, also zur Ausbildung von zwei Wipfeln gezwungen, wie etwa die Linde an der Gemarkungsgrenze zwischen Erlhof und Eggenbach (Lkr. Lichtenfels) oder etwa die Oberoberndorfer Linde an der Grenze dieses Ortes zu Windischletten (Lkr. Bamberg), der zu dem auch an einer Altstraße liegt, die auf der Kammlinie eines Höhenzugs führt und auf längerer Strecke bis heute die Gemeindegrenze bildet.
18 Ebd., S. 172.
19 Siehe https://wuerzburgwiki.de/wiki/W%C3%BCrzburger_Markbeschreibung_von_779, folgt man der Neudatierung, fällt diese Grenzbeschreibung nicht mehr in die Karolingerzeit, vgl. Beck, Die Würzburger Markbeschreibungen. Aspekte einer Neubewertung (wie Anm. 16).
20 Simmerding, Grenzzeichen, Grenzsteinsetzer und Grenzfrevler (wie Anm. 4), S. 78.
21 Singer, Friedrich Wilhelm: Das Landbuch der Sechsämter von 1499, Wunsiedel 1987, S. 156.
22 Ebd., S. 207.

Andernorts, so etwa um Schweinfurt wurden Eichen zu sogenannten “Urstöcken” geschnitten, in dem sie auf etwa zwei Meter Höhe kupiert wurden und dann viele Triebe ausbildeten. Ein solches Beispiel ist etwa die Eiche an der Gemarkungsgrenze von Zeublitz und Spiesberg (Lkr. Lichtenfels).

Felsen und Steinblöcke
Eine besonders mit dem Amt der Feldgeschworenen verbundene Grenzmarkierung ist der Lagerstein zwischen den Gemeinden Trennfurt und Laudenbach. In diesen Stein an der Gemarkungsgrenze ritzen seit Jahrhunderten die neu gewählten Feldgeschworenen die Anfangsbuchstaben ihres Namen auf die jeweils ihrer Gemeinde zugewandten Seite.23 Der „Steinerne Mann“, ein liegender Findling an der Gemarkungsgrenze von Mauern bei Neuburg/Donau markierte – nachgewiesen durch den Eintrag im Salbuch der Grafschaft Graisbach von 1417 – die Grenze zwischen dieser und der von Hirschberg.24 Ein jüngeres, prominentes Beispiel ist der „Dreiwappenfels“, dessen drei Wappen – Churfürstentum Bayern, Königreich Böhmen und Herzogtum Pfalz – im Zuge des bayerisch-böhmischen Grenzvertrages zwischen Kaiserin Maria Theresia und dem bayerischen Churfürsten Max Josef III. vom 3. März 1764 zur Festlegung des Grenzverlaufs in den Felsen eingeschlagen wurden. Zumeist ging es aber bescheidener zu. So wurden in Regionen mit obertägig anstehenden Gesteinsbrocken oder Felsen diese häufig genutzt, um sich die Anfertigung von Grenzsteinen zu sparen. Ein Beispiel hierfür ist die südliche Gemarkungsgrenze von Kronach, wo die „Kronacher Hut“ an das ritterschaftliche Gebiet derer von Redwitz stieß. Diese Grenze wurde 1721 und wieder 1768 vermarkt, dabei ließ die Grenzkommission einen Steinmetzen die Marken gleich in das anstehende Gestein hauen.25
23 Simmerding, Grenzzeichen, Grenzsteinsetzer und Grenzfrevler (wie Anm. 4), S. 57.
24 Ebd.
25 Graf, Roland: Die Grenzsteinfelsen zwischen Friedrichsburg und Kaltbuch. Eine sehr interessante rechtshistorische Besonderheit an der südlichen Gemarkungsgrenze von Kronach, In: Zeitschrift des Vereins 1000 Jahre Kronach e.V., 8 (1998), S. 14–16; hier S. 14.
Gebäude
Der Kirchturm des verschwundenen Dorfes Bischofs, heute unter dem Namen „Mauerschedel“ im nördlichen Unterfranken bekannt, markiert seit dem späten Mittelalter die Grenze zwischen dem Hochstift Würzburg und der Grafschaft Henneberg, heute alsoo zwischen Bayern und Thüringen. Ursprünglich kam man im Jahr 1458 zwischen Melchior von der Tann und der Gemeinde Mittelstreu vertraglich überein, dass die Kirchenburg, damals schon Ruine, beiden Parteien gemeinsam gehören sollte. Im Staatsvertrag zwischen dem Großherzogtum Würzburg und Sachsen-Meininigen von 1808 verlegte man die Grenze jedoch mitten durch den Turmstumpf.26 Heute, wahrscheinlich im Gefolge der Grenzziehung durch die DDR, gehört der gesamte Kirchenburgbereich zu Bayern.
26 Benkert, Franz Georg: Die Ruine zum Bischofs, In: Archiv des Historischen Vereins von Unterfranken und Aschaffenburg, 10,2 (1850), S. 1–43; hier S. 6 u. 20.


Wege
Wege zählen zu den ältesten „künstlichen“ Grenzmarkierungen. Dabei kann sich allerdings die Frage stellen, was war zuerst da, der Weg oder die Grenze. Hat man die Grenze an den Weg verlegt, weil er eine Grenzlinie gut zu markieren vermag oder ist der Weg erst entstanden, weil man die Grenze häufiger abgeschritten hat? Beides scheint möglich, vieles deutet jedoch daraufhin, dass der Weg – oder die Altstraße – das ältere Element ist. Schon länger ist bekannt, dass Römerstraßen auch jüngere Grenzen vorgeben können.27 Die Römerstraße, die von der Donau nach Weißenburg führte, stellt heute noch die Ostgrenze der Stadt Pappenheim im Bereich Bieswang dar, dort war sie auch Jagdgrenze. Auch die Nordostgrenze der Gemeinde Wettstetten wird durch den Verlauf der Römerstraße nach Kösching bestimmt. Die Via Claudia bildet entlang des Lechs einen Abschnitt der Grenze der Gemeinden Rieden am Forggensee und Schwangau. Dies gilt aber auch für frühmittelalterliche Straßen. So werden in der Hammelburger Grenzbeschreibung von 777 Wege genannt, wie etwa der „burguueg“ und der „mattenuueg“28 Der Burgweg ist Teil einer alten Hochstraße von Fulda über Thulba zum Hammelberg, auf dem sich eine frühmittelalterliche Befestigung befand. Dieser Weg ist erhalten, wenngleich wohl in der Linienführung etwas begradigt. Er bildet heute noch die Gemarkungsgrenze zwischen Feuerthal und Untererthal. Die Grenzbeschreibung des Gebietes um Marktheidenfeld von 839 erwähnt die heristraza, die Heerstraße, später auch Hochstraße, noch später Poststraße genannt, eine frühmittelalterliche Verbindung von Würzburg nach Aschaffenburg.29 Auch diese Hochstraße ist – sicherlich in ihrer Trasse begradigt – nordwestlich von Schollbrunn im südlichen Spessart noch erhalten.
27 Knapp, Theodor: Über Marksteine und andere Grenzbezeichnungen vornehmlich im südwestlichen Deutschland, In: Grenzrecht und Grenzzeichen, Freiburg i. Breisgau 1940 2), Internet: https://books.google.com?id=fWBJAQAAIAAJ, S. 1–45; hier S. 5.
28 Bauer, Die ältesten Grenzbeschreibungen in Bayern und ihre Aussagen für Namenkunde und Geschichte (wie Anm. 17), S. 21 u. 23.
29 Ebd., S. 89.
30 Pfundner, Thomas: Der Rennweg und die Landesgrenze zwischen der Grafschaft Oettingen und dem Fürstentum Pfalz-Neuburg 1591, In: Jahrbuch des Historischen Vereins Dillingen an der Donau, 118 (2018), S. 57–88.
Besondere Grenzwege sind jedoch die Rennwege. Möglicherweise deuten sie schon in ihrem Namen ein Wort für Grenze, nämlich den „Rain“ an. Der bekannteste unter ihnen ist wohl der „Rennsteig“ auf dem Kamm des Thüringerwaldes, der viele Territorien und letztendlich Franken von Thüringen scheidet. Als überwiegend in Thüringen gelegenes Beispiel muss er hier nicht behandelt werden. Aber auch im heutigen Bayern gibt es etliche Rennwege. Einer davon ist der „Rennweg“, der sich zwischen Kesselthal und Donau von den „Drei Steinen“ bei Amerdingen bis zur Donau in Donaumünster meist auf dem Bergkamm zieht. Schon 1404 ist der Weg als Jagdgrenze, später auch als Landesgrenze zwischen der Grafschaft Oettingen und dem Fürstentum Pfalz-Neuburg nachgewiesen.30 Dabei ist interessant, dass der 1591 mit 30 Steinen vermarkte Weg weder der einen, noch der anderen Herrschaft zugehörte, sonden eine „Freiung“ war. Bis heute ist der Weg daher beidseits mit kleinem Wall und Graben versehen.

Ein anderer Rennweg ist der der Haßberge. Er verband wohl seit dem frühen Mittelalter die damaligen Zentren Hallstadt bei Bamberg und Fulda. Er wird also älter sein als die meisten Siedlungen in seinem Umfeld. Er war und ist auf seinem fast über 60 km durchgängig erhaltenen Verlauf Gemarkungsgrenze, Gemeindegrenze, Landkreisgrenze und im Süden heute auch Regierungsbezirksgrenze. Bis 1920 war er sogar Staatsgrenze zwischen Bayern und der zu Sachsen-Coburg gehörigen Enklave Königsberg. Das bambergische Amt Schönbrunn im Steigerwald wurde gar südlich und nördlich jeweils von einer „Hohen Straße“ vom Territorium des Hochstifts Würzburg getrennt,31 beide bilden auch heute noch den Verlauf von Gemarkungs- und Gemeindegrenzen.
31 Vollet, Hans: Weltbild und Kartographie im Hochstift Bamberg, 1988 (= Schriftenreihe Die Plassenburg Für Heimatforschung Und Kulturpflege in Ostfranken, S. 111.

Innen- und Außengrenzen von Dorf und Flur
Gräben und Wälle, Zäune, Hecken und Mauern zählen zu den ältesten Grenzmarkierungen von Menschenhand, bisweilen sollten sie auch Befestigungscharakter annehmen. Meist wurden sie aufwendig angelegt, manchmal griff man dabei auch auf ältere Strukturen zurück. So verwendete man den römischen Limes, die im Volksmund so genannte „Teufelsmauer“ auch als Gemarkungsgrenze. Zwischen den Gemeinden Burgsalach und Weißenburg in Bayern folgt die Grenze streckenweise dieser Befestigung, dies gilt auch für einen Abschnitt der Grenze zwischen Pleinfeld und Ellingen. In Filchenhard war sie nördliche Gemarkungsgrenze und sogar Grenze einzelner Parzellen. Sonst ist die über lange Strecke gerade Linienführung eher selten als spätere Grenze angenommen worden. Gräben mit und ohne Wall wurden seit dem Mittelalter überall als Grenzmarkierung angelegt, einzelne Dorfordnungen, wie etwa in Pfalz-Neuburg regelten sogar die Abmessungen.32
32 Simmerding, Grenzzeichen, Grenzsteinsetzer und Grenzfrevler (wie Anm. 4), S. 64.
Grenzen vom Dorf zur Flur
Die Grenze zwischen Dorf und Flur wurde in Süddeutschland in den mittelalterlichen Quellen häufig „Etter“ genannt, in späterer Zeit in Franken durch den Begriff „Dorfzaun“ oder auch „hag“ ersetzt.33 Ursprünglich war Etter der Name für das Grenzzeichen, meist ein Zaun oder eine Hecke, dann ging der Begriff jedoch auf das ganze Dorf als Rechtsraum über. Diese Grenze war aber über Jahrhunderte lang stabil, außerhalb des Etters durfte nicht gebaut werden, Dorf und Flur waren so eindeutig getrennt, innerhalb und außerhalb galten unterschiedliche Gesetze und es galten unterschiedliche Gerichtsbarkeiten. Rechtsquellen des Mittelaltes und der frühen Neuzeit sprechen daher von im dorfe und yn felde oder auswendig des Dorfs oder inwebndig dem Dorf34 Diese Grenze konnte recht unterschiedlich ausgebildet sein, im einfachsten Fall war es ein Flechtzaun. Er markierte nicht nur die Rechtsgrenze, sondern er verhinderte auch, dass das Kleinvieh aus dem Dorf in die Flur lief, ebenso sorgte er dafür, dass das auf der Brache oder der Allmende weidende Großvieh nicht in das Dorf eindrang.35 Typischerweise wurde der Etter von einem Weg begleitet. Manchmal war es nicht nur ein Zaun, sondern es konnte auch ein Zaun oder ein Erdwall begleitet von einem mit Dornen bewachsenen oder wasserführenden Graben sein. Gerade in Unterfranken konnte sich eine solche Anlage bis zu einer veritablen Dorfmauer aus Stein auswachsen. Wobei die tatsächlichen Schutzwirkungen solcher Anlagen eher als bescheiden anzusehen ist, wesentlich ist auch die symbolische Wirkung und die Rechtsfunktion. Auch über diese Grenze hatten die Feldgeschworenen die Aufsicht.
33 Immer noch grundlegend dazu Bader, Karl Sigismund, Das mittelalterliche Dorf als Friedens- und Rechtsbereich, Weimar 1957, 74-112
34 Ebd., S. 90.
35 Ebd., S. 100.
36 Kramer, Bauern und Bürger im nachmittelalterlichen Unterfranken (wie Anm. 6), S. 17.
Bringen wir ein quellenmäßig belegtes Beispiel, Theilheim bei Würzburg, das einen Dorfgraben mit Flechtzaun besaß, worüber wir aus der Bürgermeisterrechnung von 1609/10 informiert sind. Es wurden damals „5 fl. 10 dn (Pfennig) für 12.200 wiedt zur Heeg des Dorfgrabens“ verbraucht, „5 lb (Pfund) und 12 dn (Pfennig)“ erhielten die Siebener „von der heeg umb den dorfsgraben zu messen“36

In der heutigen Kulturlandschaft sind ursprünglich erhaltene Dorfzäune kaum mehr zu finden, häufiger ist dagegen der begleitende Weg erhalten, der, da Gemeindebesitz, sich häufig in den Dorfgrundriss eingeschrieben hat, bis dahin, dass er zur Erschließungsstraße für Neubaugebiete wurde. Einen relativ ursprünglich erhaltenen Abschnitt eines Etters mit beidseitigem Zaun gibt es in Plech (Lkr. Bayreuth), etwas weniger gut ist der Etter in Döringstadt (Lkr. Lichtenfels) oder in Pettstadt (Lkr. Bamberg) erhalten. Waren die Befestigungen des Etters aufwendiger, etwa mit Graben, oder Wall und Graben oder gar einer Dorfmauer, so sind die Chancen etwas höher, dass zumindest Reste erhalten sind, die jedoch sind auch gefährdet. So wie etwa in Eggolsheim (Lkr. Forchheim), wo bis weit in die 1990er Jahre hinein größere Abschnitte von Dorfgraben und Wall erhalten war, dann aber von einem Privatbesitzer aus Unwissenheit eingeebnet wurde. Ein längerer Abschnitt eines Dorfgrabens besteht heute noch in Großwalbur (Lkr. Coburg). Dorfmauern gibt es dagegen in Unterfranken noch eine ganze Reihe.

Außengrenzen
Außengrenzen von Gemarkungen oder historischen Territorien wurden seit dem späten Mittelalter zunehmend mit Grenzsteinen markiert. Daneben kamen aber auch Gräben, entweder als Trockengräben, in manchen Fallen auch als wasserführende Gräben zu Anwendung, manchmal auf mit begleitenden Wällen, die aus dem Erdmaterial des Grabenaushubs aufgeworfen wurden. Solche meist eher symbolischen Anlagen konnten sich – zumal, wenn es sich um höherrangige Grenzen handelte – zu einer Art Grenzsperre,37 um nicht von Befestigung sprechen zu müssen: der Landwehr. Je nach Region werden sie auch als Landhege, Hege oder Höhl bezeichnet. Die bekannteste in Bayern ist vielleicht die Rothenburger Landhege, eine komplexe Anlage mit einer Länge von 62 km, die aus drei Erdwällen und zwei Gräben bestand, die zudem innen und außen noch von einem Weg begleitet waren. Zudem waren die Wälle dicht mit Hecken und Bäumen bewachsen, vor allem Hainbuchen (früher als Hagebuchen schon auf die Funktion hinweisend), Hagedorn, Weißdorn, Hagebutte und Schlehe, insgesamt ein dorniges und schwer zu durchdringendes Gewächs. Dennoch war die militärische Funktion nicht wirklich überzeugend, nach dem Dreißigjährigen Krieg wandelte sich die Landhege immer stärker zu einer Gerichts- und Zollgrenze, wozu dann auch noch Fraisch- oder Hegesteine aufgestellt wurden.3839 Auch die Reichsstadt Dinkelsbühl besaß eine Landwehr.
37 Simmerding, Grenzzeichen, Grenzsteinsetzer und Grenzfrevler (wie Anm. 4), S. 68.
38 Mattern, Hans: Die Rothenburger Landhege, In: 750 Jahre Schrozberg, hrsg. v. Birgit Kirschstein-Gamber, Schrozberg 1999, S. 43–48; Woltering, Herbert: Die Reichsstadt Rothenburg ob der Tauber und ihre Herrschaft über die Landwehr, Unveränd. Nachdr. der Ausg. von Teil I (1965), Teil II (1971). Insingen 2010 (= Rothenburg-Franken-Edition.
39 Zur Rothenburger Landhege vgl. auch den Webauftritt https://historischegrenze.wixsite.com/landhege
Keineswegs beschränkten sich Landwehren auf die Herrschaftsgebiete größerer Territorien oder von Reichstädten. So besaß etwa die Stadt Iphofen einen Landgraben aus dem 13./14. Jahrhundert in Form eines Weges mit einem angrenzenden 1,5 Meter tiefen Graben, ursprünglich entlang der gesamten Gemarkungsgrenze der Stadt Iphofen, heute noch an der westlichen, südlichen und teilweise südöstlichen Gemarkungsgrenze erhalten. Auch Dörfer, wie Wülfershausen im Grabfeld konnten eine Landwehr aufweisen.
Nutzungsgrenzen
Rechtsgrenzen und Besitzgrenzen müssen in der Landschaft markiert werden, um sie zu erkennen, Nutzungsgrenzen dagegen zeichnen sich landschaftlich ab, weil hier unterscheidbare Flächen zusammenstoßen wie etwa Wiesenland und Ackerfläche, Feld und Wald. Dennoch sind manchmal auch solche Grenzen zusätzlich gekennzeichnet, entweder direkt oder aber auch indirekt, durch landschaftliche Prozesse, die jeweils durch die Nutzung ausgelöst werden.
Feld – Wald – Wiese
Ein solches Beispiel einer indirekten Grenzmarkierung ist die sogenannte Kulturwechselstufe, im Fall der Grenze von Wald zu Acker auch Waldrandstufe genannt. Sie entsteht dadurch, das unter Wald nahezu keine flächenhafte Erosion stattfindet. Im Bereich des Ackerland ist dagegen die Abtragung deutlich spürbar. Bleibt die Feld-Waldgrenze über Jahrzehnte oder über Jahrhunderte stabil, bildet sich durch die Abtragung des Ackerbodens am Waldrand eine Stufe heraus, die je nach den topographischen Verhältnissen Höhen von bis zu drei Metern erreichen kann. Man kann also feststellen, der Mensch legt die Grenze fest, die Natur markiert sie im Lauf der Zeit. Auch zwischen dauerhaft stabilen Wiesen- und Ackerflächen kann eine vergleichbare Stufe entstehen.
Es gab aber auch einzelne Fälle, wo die Grenze zwischen Wald und Flur zusätzlich markiert, aber auch funktional verstärkt wurde. Ein Beispiel sind die Wildmauern des Spessarts, wie sie etwa in Abschnitten noch bei Bischbrunn, Dammbach, Heimbuchenthal und Habichtsthal erhalten sind. Solche Wildmauern dienten dazu, die Dorfflur vor dem Eindringen des Wildes zu schützen, eine Idee, die sicherlich viele Landwirte heute auch noch gut finden würden. Sie wurden seit dem 18. Jahrhundert errichtet, aber schon Mitte des 19. Jahrhunderts aufgegeben, da sie zu viele Kosten und Unterhalt verursachten.40
40 Bayerischer Landesverein für Heimatpflege: Handbuch der Historischen Kulturlandschaftselemente in Bayern, München 2013 (= Heimatpflege in Bayern 4), S. 168–169.

Gemeinschaftlicher Besitz – individueller Besitz
In der Struktur des historischen Dorfes spielte der Gemeinbesitz oder die Allmende, aber auch genossenschaftliche gemeinsame Nutzungen privater Flächen eine wesentlich größere Rolle als heute. Die Gemeinheitsteilungen des frühen 19. Jahrhunderts und die Aufgabe der Dreifelderwirtschaft spätestens im 20. Jahrhunderts haben diese Systeme komplett, ihre landschaftlichen Zeugen fast vollständig aufgelöst.
Gemeindlicher Besitz in der Flur, die sogenannte Allmende unterschied sich deutlich in den Nutzungsarten vom Sondereigentum der Privaten. Zumeist waren diese Weideflächen und Wälder, seltener Wiesen und noch seltener Äcker. Zu den Weideflächen führten die Triebwege, die sich durch eine schmale eigentliche Wegspur und breite Nebenflächen auszeichneten. Ein schönes Beispiel war der „Leichweg“ bei Stetten und Schönsreuth (Lkr. Lichtenfels) möglicherweise früher auch „Lachweg“, da er auch die Gemarkungsgrenze zwischen Stetten und Schönsreuth bildet. Heute ist er unter der Autobahn A 73 verschwunden. Häufig waren die Triebwege durch Zäune oder Hecken begrenzt, um das Weidevieh davon abzuhalten, sich über die Anbaufrüchte der Äcker herzumachen. Erhaltene Beispiele von durch Hecken begrenzte Triebwege gibt es in der Rhön, besonders gut ist der von Stetten (Lkr. Rhön-Grabfeld) erhalten.

Landschaftswirksame Parzellengrenzen
Neben diesen übergeordneten Grenzen zeichnen sich – zum Teil sehr landschaftswirksam – auch viele Parzellengrenze von Privatgrundstücken auch noch heute in der Kulturlandschaft ab. Befördert wird dies durch bestimmte historische Flurformen, durch naturräumliche Rahmenbedingungen und mittlerweile auch durch rücksichtsvolle Flurbereinigungen.
Lesesteinwälle und -mauern
In allen „steinreichen“ Regionen Bayerns haben sich auf den Parzellengrenzen zwischen den einzelnen Grundstücksbesitzern Lesesteinanlagen aller Art erhalten. Man unterscheidet dabei zwischen eher punktuellen Lesesteinhaufen und länglichen Lesesteinwällen, die aus locker aufgeworfenen Feldsteinen bestehen. Sie verlaufen meist hangparallel. Dagegen werden hangsenkrecht verlaufende Lesesteinanlagen Lesesteinriegel genannt. Lesesteinmauern sind dagegen Anlagen, bei denen das Steinmaterial regelmäßig und zum Teil recht kunstvoll im Sinne einer Trockenmauer aufgeschichtet wurden. Alle diese Lesesteinanlagen verdanken ihre Entstehung der Tatsache, dass auf den Feldern immer wieder lockeres, aufgeackertes Steinmaterial beseitigt werden musste, und dann auf der Parzellengrenze abgelegt wurden. Besonders verbreitet waren und sind solche Anlagen in den Gebieten des Weißen Juras und des Muschelkalks, aber auch im Buntsandstein, zum Teil im Basalt der Rhön und im Granit des Bayerischen Waldes..41
41 Ebd., S. 114–116.

Teilweise recht gut erhalten sind Lesesteinwälle an den Parzellengrenze der Hufen in den erst Ende des 17. Jahrhunderts durch das Hochstift Passau angelegten Plansiedlungen im Hinteren Bayerischen Wald zwischen Mauth und Finsterau. In diesen teilweise über 900 Meter hochgelegenen Siedlungen wurde die Ackernutzung bald wieder aufgegeben, so dass sich die Lesesteinwälle teilweise bis heute unverändert erhalten konnten. Auch die Triebwege waren dort durch Steinwälle abgetrennt.
Am dichtesten war das Netz der Lesesteinanlagen aber auf dem Fränkischen und Oberpfälzer Jura, wo die Äcker auch heute noch dicht mit Kalkscherben belegt sind. Durch die Flurbereinigung und durch Einsatz moderner Maschinen gingen jedoch sehr viele Lesesteinwälle verloren. In Teilen noch relativ gut haben sich Lesesteinanlagen im Raum Gräfenberg, Egloffstein und Waischenfeld (Lkr. Forchheim und Bayreuth). Manchmal findet man solche Lesesteinwälle auch unter Wald, wo sie auf ehemalige Ackernutzung hinweisen.

Die hangsenkrechten Lesesteinriegel stehen dagegen nicht mit dem Feldbau, sondern mit Weinbau in Verbindung. Im historischen Terrassenweinbau in Franken, von dem heute auch nur noch wenige Relikte als aktive Weinberge erhalten sind, dominieren hangparallele Trockenmauern aus Sand- und Kalkstein, die zumeist keine Parzellengrenzen sind, sondern einzelne „Schränke“ trennen, wie es in der Winzersprache heißt. Die Parzellengrenze werden dort manchmal durch Treppenwege markiert. In manchen – auch durchaus überraschenden Regionen treten die hangsenkrechten Steinriegel auf, teils mächtige bis zu acht Meter breite und drei Meter hohe Anlagen, die die Weinbauparzellen voneinander trennen. Bekannt sind die Steinriegel des Taubertales, aber auch im Werntal und am Obermain bei Kulmbach, seit fast 150 Jahren kein Weinbau mehr betrieben wird, gibt es solche Steinriegelanlagen. Zu den größten des ganzen fränkischen Raumes gehören die an der Ködnitzer Weinleite (Lkr. Kulmbach), wo an einem südwestorientierten steilen Hang des Tals des Weißen Maines auf vier Kilometer Länge solche Steinriegel, teils unter Wald, teils verbuscht, erhalten sind.

Hecken
Lesesteinanlagen stehen oft direkt mit Heckensäumen in Verbindung, da sie häufig Gehölz aufwachsen ließen, das früher wesentlich stärker genutzt und damit zurückgeschnitten wurde, heute sich aber oft zu Hecken auswachsen kann. Die eindrucksvollsten grenzanzeigenden Hecken in Bayern sind die der Baumhecken- oder Haglandschaften42 im südlichen Oberbayern, etwa im Isartal zwischen Bad Tölz und Lenggries. Diese Baumhecken besitzen einen zweistufigen Aufbau, am Boden befindet sich eine Strauchschicht, darüber die Baumschicht aus Laubbäumen wie Stieleiche, Winterlinde und Bergahorn. Dies Haglandschaften stehen in direktem Zusammenhang mit der Egartwirtschaft, die eine Wechselwirtschaft von Ackerland und Grünland auf der selben Fläche beinhaltet. Es konnte daher sein, dass beweidete und ackerbaulich genutzte Flächen direkt nebeneinanderlagen, was eine Abgrenzung nötig machte. Da zweite Schwerpunkt dieser Haglandschaft liegt westlich von Miesbach, hier grenze die Baumhecken keine Streifen, sondern Blöcke von einander ab.43
42 Ebd., S. 88–89.
43 Die Beziehung zu den Knicklandschaften Norddeutschland und Westeuropas muss noch geklärt werden.
Aber auch im Fränkischen Raum gibt es eindrucksvolle Heckenlandschaften, dort vor allem auf Muschelkalk und seinen Lesesteinen. Auch hier befinden sich die Hecken auf den Parzellengrenzen. Besonders schon ausgeprägt ist diese Struktur westlich von Unterrodach (Lkr. Kronach) oder südlich von Lanzendorf (Lkr. Kulmbach)
Raine
Der Rain als die Grenze von zwei Flurstücken ist ein unbebauter Streifen, der in historischer Zeit meist mindestens ein, mancherorts zwei und mehr Fuß breit sein musste. In manchen Regionen, etwa im Hochstift Würzburg wurde er mit den im Zuge der Realerbteilung immer stärker geteilten Parzellen auch immer schmäler.44 Er konnte relativ eben, als Flachrain, als Geländeversprung, also als Stufenrain, manchmal auch als Vertiefung, als Grabenrain ausgebildet sein. Auch er wurde in historischer Zeit genutzt, jedoch nicht von den anliegenden Eigentümer, sondern vom Gemeindehirten oder Dorfarmen. Der Begriff selbst ist neben „Mark“ ein altdeutsches Wort für Grenze, den dieses Wort ist eigentlich ein slawisches Lehnwort und ging erst ab dem 13. Jahrhundert vor allem in östlichen Gebietes in den deutschen Sprachgebrauch ein, allgemeine Akzeptanz fand es erst im 16. Jahrhundert. In den Redewendungen reinen und steinen oder rein und stein ist die ursprüngliche Bedeutung als Grenze noch zu finden.
44 Simmerding, Grenzzeichen, Grenzsteinsetzer und Grenzfrevler (wie Anm. 4), S. 60–61.
Flachraine
Der Flachrain ist der normale, nur leicht erhöhte, selten etwas abgesenkte Streifen zwischen zwei Feldern. Die Dichte des Netzes hat schon durch die Flurbereinigung abgenommen, durch Zusammenackern von Pachtfeldern nimmt ihre Zahl laufend weiter ab. So ist aus diesem allgegenwärtigen, die Grundstruktur der Kulturlandschaft noch bis vor wenigen Jahrzehnten wesentlich bestimmenden Elementes schon beinahe etwas Seltenes geworden. Relativ gut und in höherer Dichte erhalten sind Raine in Region mit stabilen historischen Flurformen, das sind in erster Linie die landwirtschaftlichen Ungunsträume der höheren Mittelgebirge, etwa in der hochmittelalterlichen Rodungslandschaft des Frankenwaldes mit den Waldhufenfluren, wo Raine, manchmal sogar begleitet von einem Erdweg noch landschaftsprägend sind.
Stufenraine
Ebenso selten geworden sind die Stufenraine, die mit den Ackerterrassen in Verbindung stehen, die früher in hängigem Gelände die weiteste Verbreitung hatte. Im Verein mit der Bodenerosion flachte sich das Gelände hangparalleler Ackerflächen ab, zur Hangseite findet ein Bodenabtrag statt, der sich zur Talseite hin wieder ablagert. Auf der Bergseite entstand so mit der Zeit ein Geländeversprung, eben der Stufen- oder auch Hochrain. Damit sich diese Stufe im Zuge der Erosion nicht auch noch verlagerte, wurde sie häufig gesichert, entweder durch Lesesteine, oder durch Bewuchs mit Sträuchern auch Obstbäumen.45 Die Bewirtschaftung erleichterte sich, denn die Ackerfläche selbst wurde flacher. Manche Hänge konnten so in zehn bis zwanzig Stufenraine gegliedert sein. Anders als beim normalen Rain, wo die Grenze idealerweise in der Mitte verläuft, gehört der Stufenrain in voller Breite zum Oberlieger.46
45 Handbuch der Historischen Kulturlandschaftselemente in Bayern (wie Anm. 40), S. 38–39.
46 Simmerding, Grenzzeichen, Grenzsteinsetzer und Grenzfrevler (wie Anm. 4), S. 63.
Auch die Stufenraine verschwanden im Zuge der Flurbereinigung oder anderer Flächenzusammenlegungen. Gebiete mit einer höheren Dichte an erhaltenen Terrassenackersystemen und damit Stufenrainen finden sich in den Seitentälern des Oberen Mains.

Grabenrain
Auch Gräben zwischen einzelnen Parzellen finden sich nur noch selten. Sie waren ohnehin eher im Wiesen- als im Ackerland zu finden. Eine historische Form der Ackerbereitung führte fast zwangsläufig zu Grabenräine, die des Wölbackers oder auch Hochackers. Im Mittelalter war dies die gebräuchlichste Form des Ackerns überhaupt. Das Geheimnis des Wölbackers und seiner Entstehung ist noch immer nicht endgültig gelüftet, es gibt etliche sich widerstreitende Theorien. Eine der schlüssigsten ist, dass man mit dem damals üblichen Beetpflug die Erde, egal in welcher Pfugrichtung, auf die Innenseite des Ackers wendete.47 Jedenfalls blieb der kostbare Boden konzentriert bei seinem Besitzer, während zum Nachbargrundstück beidseitig ein Graben entstand. Je nach Region wurde der Wölbackerbau früher oder später aufgeben. Die Relikte von Wölbäckern sind zwar ein eindrucksvolles Element der historischen Kulturlandschaft, sind heute aber nur unter Dauergrünland oder unter Wald erhalten. Heutige Reste finden sich im Raum zwischen Rosenheim und Miesbach, auch um Landsberg am Lech sind größere Flächen erhalten, sonst treten sie nur noch vereinzelt auf.
47 Handbuch der Historischen Kulturlandschaftselemente in Bayern (wie Anm. 40), S. 170–171.

Das Projekt „Erfassung (historischer) Kulturlandschaften“ – Einladung zum Mitmachen
All die vorgestellten Elemente der historischen Kulturlandschaft, die sich auf ehemalige oder heute noch bestehende Grenzen beziehen, sind keineswegs allgemein bekannt, erst recht nicht dokumentiert und kartiert. Dieses Problem teilen sie mit vielen anderen landschaftlichen Relikten, die der Mensch bewusst oder unbewusst im Laufe der Geschichte geschaffen hat. Weder die staatliche Umweltverwaltung, noch die behördliche Denkmalpflege noch die Institutionen der Raumplanung haben es bisher geschafft, auch nur annähernd einen konsistenten und flächendeckenden Überblick über die Elemente der bayerischen Kulturlandschaft als Planungsbasis zur Verfügung zu stellen, von regionalen Ausnahmen abgesehen. Immerhin gibt es einen Überblick über die bedeutsamen Kulturlandschaften Bayerns, den das Landesamt für Umwelt erarbeiten ließ.48
48 Vgl. https://www.lfu.bayern.de/natur/kulturlandschaft/bedeutsam/index.htm, zuletzt aufgerufen 16.05.2019
49 Vgl. (Höfler, Jutta: LEADER-Kooperationsprojekt „Erfassung (historischer) Kulturlandschaften“, In: Schönere Heimat, 105/3 (2016), S. 235–236), siehe auch http://historische-kulturlandschaft.net/
Daher ist es sehr zu loben, dass auf die Initiative der LAG „Südlicher Steigerwald“ sich im Jahr 2016 11 bayerische LAGs (Lokale Aktionsgruppe LEADER), davon sieben aus Mittelfranken, drei aus der Oberpfalz und eine aus Oberfranken das Kooperationsprojekt „Erfassung (historischer) Kulturlandschaften“ auf den Weg gebracht.49 Unterstützt wird das Vorhaben sowohl fachlich als auch finanziell vom Bayerischen Landesverein für Heimatpflege und vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege. Die beteiligten LAGs wollen ihre jeweilige Unverwechselbarkeit im kulturlandschaftlichen Sinne herausarbeiten und zugleich über bürgergesellschaftliches Engagement die Verbundenheit der Bevölkerung mit ihrer historisch geprägten Landschaft verstärken. Das über drei Jahre laufende, im Herbst 2017 begonnene Projekt will ehrenamtliche und professionelle Kompetenzen kombinieren. Dazu wurden im Frühjahr 2018 vom Projektmanagement in allen beteiligten LEADER-Regionen Workshops durchgeführt, die interessierte Bürger in die grundlegende Methodik der Kulturlandschaftsinventarisation einführten. Sie sollen dabei befähigt werden, die für ihr jeweiliges Gebiet charakteristischen Elemente und Strukturen der historischen Kulturlandschaft zu erfassen, zu beschreiben und zu würdigen. Dabei sind sie nicht auf sich allein gestellt, sondern erhalten während der Projektlaufzeit die fachliche und organisatorische Unterstützung des Projektmanagements. Die Ergebnisse der Erfassung werden in ein webbasiertes Geoinformationssystem eingegeben.50 Dieses ist so ausgelegt, dass es langfristig der Präsentation dieser Ergebnisse dienen kann und als ein weiterer Baustein in den Bayernatlas integriert werden kann, ähnlich wie dies derzeit mit den bayerischen Denkmaldaten schon geschieht.51 Zugleich soll diese Erfassung als Ausgangspunkt für weitere regionale Projekte und Aktionen dienen, die das Thema Kulturlandschaft in den Mittelpunkt stellen. So soll es örtlichen Betrieben und Initiativen ermöglicht werden, die Ressource Kulturlandschaft stärker in die touristische Wertschöpfung zu integrieren. Die Feldgeschworenen als die besten Kenner ihrer heimatlichen Kulturlandschaft sind ideale Partner dieses Projektes.
Literatur
Zitat
@online{gunzelmann2019,
author = {Gunzelmann, Thomas},
title = {Kulturlandschaft als Heimat – vorgestellt am Beispiel
historischer Grenzen},
date = {2019-04-17},
url = {https://thomas-gunzelmann.net/vortraege/feldgeschworene/},
langid = {de}
}